AGB's
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote des
Kfz-Sachverständigenbüros König, Kaya & Bök GbR, Königstraße 2, 42853 Remscheid
(im Folgenden „Sachverständigenbüro“ genannt).
(2) Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB) gleichermaßen, soweit nicht ausdrücklich differenziert wird.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn das Sachverständigenbüro diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Vertragsgegenstand ist die Erstellung von Kfz-Gutachten, Bewertungen, Schadenskalkulationen, Stellungnahmen, Nachbesichtigungen sowie sonstigen sachverständigen Leistungen im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen.
(2) Ein konkreter Erfolg (z. B. Regulierung durch eine Versicherung, bestimmte Entschädigungshöhe oder gerichtliche Durchsetzbarkeit) wird nicht geschuldet.
(3) Das Sachverständigenbüro schuldet ausschließlich eine fachlich sachgerechte, objektive und nach bestem Wissen erstellte gutachterliche Leistung.
§ 3 Zustandekommen des Vertrages
(1) Der Vertrag kommt durch schriftliche, elektronische (z. B. E-Mail, WhatsApp), mündliche oder konkludente Beauftragung zustande.
(2) Bereits die Terminvereinbarung zur Besichtigung gilt als verbindlicher Auftrag, sofern der Auftraggeber nicht spätestens 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei absagt.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Gutachtenerstellung erforderlichen Angaben vollständig, richtig und wahrheitsgemäß zu machen sowie relevante Unterlagen unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Auftraggeber versichert, zur Beauftragung berechtigt zu sein (z. B. Fahrzeugeigentümer oder entsprechend bevollmächtigt).
(3) Verzögerungen oder Mehrkosten, die aufgrund unrichtiger oder fehlender Angaben entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
§ 5 Vergütung
(1) Die Vergütung richtet sich – sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde – nach der jeweils gültigen Honorarstruktur des Sachverständigenbüros.
(2) Das Honorar ist unabhängig von einer Versicherungsregulierung oder Zahlungsleistung Dritter und mit Rechnungsstellung sofort fällig.
(3) Der Auftraggeber bleibt auch dann zur Zahlung verpflichtet, wenn eine Versicherung oder ein Dritter die Kosten nicht oder nur teilweise übernimmt.
(4) Bei Zahlungsverzug ist das Sachverständigenbüro berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie Mahn- und Inkassokosten zu verlangen.
§ 6 Abtretung und Direktabrechnung
(1) Der Auftraggeber kann seine Erstattungsansprüche gegenüber Versicherungen oder sonstigen Dritten sicherungsweise an das Sachverständigenbüro abtreten.
(2) Eine Direktabrechnung mit Versicherungen erfolgt freiwillig, begründet jedoch keinen Schuldbeitritt der Versicherung.
§ 7 Haftung
(1) Das Sachverständigenbüro haftet ausschließlich für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet das Sachverständigenbüro nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und zwar der Höhe nach begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn oder Vermögensschäden Dritter ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Die Haftung ist insgesamt auf das vereinbarte Gutachterhonorar begrenzt, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
§ 8 Verjährung
(1) Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Abnahme des Gutachtens, soweit keine zwingenden gesetzlichen Fristen gelten.
§ 9 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Sämtliche Gutachten, Berechnungen, Lichtbilder und sonstige Unterlagen unterliegen dem Urheberrecht.
(2) Eine Weitergabe oder Nutzung durch Dritte (z. B. Werkstätten, Anwälte, Versicherungen) ist nur mit Zustimmung des Sachverständigenbüros zulässig, soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
(3) Veränderungen oder auszugsweise Verwendung sind untersagt.
§ 10 Widerrufsrecht (für Verbraucher)
(1) Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.
(2) Das Widerrufsrecht erlischt, wenn das Sachverständigenbüro vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hat und der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird.
§ 11 Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet.
(2) Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
§ 12 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – Remscheid.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote des
Kfz-Sachverständigenbüros König, Kaya & Bök GbR, Königstraße 2, 42853 Remscheid
(im Folgenden „Sachverständigenbüro“ genannt).
(2) Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB) gleichermaßen, soweit nicht ausdrücklich differenziert wird.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn das Sachverständigenbüro diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Vertragsgegenstand ist die Erstellung von Kfz-Gutachten, Bewertungen, Schadenskalkulationen, Stellungnahmen, Nachbesichtigungen sowie sonstigen sachverständigen Leistungen im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen.
(2) Ein konkreter Erfolg (z. B. Regulierung durch eine Versicherung, bestimmte Entschädigungshöhe oder gerichtliche Durchsetzbarkeit) wird nicht geschuldet.
(3) Das Sachverständigenbüro schuldet ausschließlich eine fachlich sachgerechte, objektive und nach bestem Wissen erstellte gutachterliche Leistung.
§ 3 Zustandekommen des Vertrages
(1) Der Vertrag kommt durch schriftliche, elektronische (z. B. E-Mail, WhatsApp), mündliche oder konkludente Beauftragung zustande.
(2) Bereits die Terminvereinbarung zur Besichtigung gilt als verbindlicher Auftrag, sofern der Auftraggeber nicht spätestens 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei absagt.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Gutachtenerstellung erforderlichen Angaben vollständig, richtig und wahrheitsgemäß zu machen sowie relevante Unterlagen unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Auftraggeber versichert, zur Beauftragung berechtigt zu sein (z. B. Fahrzeugeigentümer oder entsprechend bevollmächtigt).
(3) Verzögerungen oder Mehrkosten, die aufgrund unrichtiger oder fehlender Angaben entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
§ 5 Vergütung
(1) Die Vergütung richtet sich – sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde – nach der jeweils gültigen Honorarstruktur des Sachverständigenbüros.
(2) Das Honorar ist unabhängig von einer Versicherungsregulierung oder Zahlungsleistung Dritter und mit Rechnungsstellung sofort fällig.
(3) Der Auftraggeber bleibt auch dann zur Zahlung verpflichtet, wenn eine Versicherung oder ein Dritter die Kosten nicht oder nur teilweise übernimmt.
(4) Bei Zahlungsverzug ist das Sachverständigenbüro berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie Mahn- und Inkassokosten zu verlangen.
§ 6 Abtretung und Direktabrechnung
(1) Der Auftraggeber kann seine Erstattungsansprüche gegenüber Versicherungen oder sonstigen Dritten sicherungsweise an das Sachverständigenbüro abtreten.
(2) Eine Direktabrechnung mit Versicherungen erfolgt freiwillig, begründet jedoch keinen Schuldbeitritt der Versicherung.
§ 7 Haftung
(1) Das Sachverständigenbüro haftet ausschließlich für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet das Sachverständigenbüro nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und zwar der Höhe nach begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn oder Vermögensschäden Dritter ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Die Haftung ist insgesamt auf das vereinbarte Gutachterhonorar begrenzt, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
§ 8 Verjährung
(1) Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Abnahme des Gutachtens, soweit keine zwingenden gesetzlichen Fristen gelten.
§ 9 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Sämtliche Gutachten, Berechnungen, Lichtbilder und sonstige Unterlagen unterliegen dem Urheberrecht.
(2) Eine Weitergabe oder Nutzung durch Dritte (z. B. Werkstätten, Anwälte, Versicherungen) ist nur mit Zustimmung des Sachverständigenbüros zulässig, soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
(3) Veränderungen oder auszugsweise Verwendung sind untersagt.
§ 10 Widerrufsrecht (für Verbraucher)
(1) Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.
(2) Das Widerrufsrecht erlischt, wenn das Sachverständigenbüro vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hat und der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird.
§ 11 Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet.
(2) Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
§ 12 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – Remscheid.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote des
Kfz-Sachverständigenbüros König, Kaya & Bök GbR, Königstraße 2, 42853 Remscheid
(im Folgenden „Sachverständigenbüro“ genannt).
(2) Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB) gleichermaßen, soweit nicht ausdrücklich differenziert wird.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn das Sachverständigenbüro diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Vertragsgegenstand ist die Erstellung von Kfz-Gutachten, Bewertungen, Schadenskalkulationen, Stellungnahmen, Nachbesichtigungen sowie sonstigen sachverständigen Leistungen im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen.
(2) Ein konkreter Erfolg (z. B. Regulierung durch eine Versicherung, bestimmte Entschädigungshöhe oder gerichtliche Durchsetzbarkeit) wird nicht geschuldet.
(3) Das Sachverständigenbüro schuldet ausschließlich eine fachlich sachgerechte, objektive und nach bestem Wissen erstellte gutachterliche Leistung.
§ 3 Zustandekommen des Vertrages
(1) Der Vertrag kommt durch schriftliche, elektronische (z. B. E-Mail, WhatsApp), mündliche oder konkludente Beauftragung zustande.
(2) Bereits die Terminvereinbarung zur Besichtigung gilt als verbindlicher Auftrag, sofern der Auftraggeber nicht spätestens 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei absagt.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Gutachtenerstellung erforderlichen Angaben vollständig, richtig und wahrheitsgemäß zu machen sowie relevante Unterlagen unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Auftraggeber versichert, zur Beauftragung berechtigt zu sein (z. B. Fahrzeugeigentümer oder entsprechend bevollmächtigt).
(3) Verzögerungen oder Mehrkosten, die aufgrund unrichtiger oder fehlender Angaben entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
§ 5 Vergütung
(1) Die Vergütung richtet sich – sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde – nach der jeweils gültigen Honorarstruktur des Sachverständigenbüros.
(2) Das Honorar ist unabhängig von einer Versicherungsregulierung oder Zahlungsleistung Dritter und mit Rechnungsstellung sofort fällig.
(3) Der Auftraggeber bleibt auch dann zur Zahlung verpflichtet, wenn eine Versicherung oder ein Dritter die Kosten nicht oder nur teilweise übernimmt.
(4) Bei Zahlungsverzug ist das Sachverständigenbüro berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie Mahn- und Inkassokosten zu verlangen.
§ 6 Abtretung und Direktabrechnung
(1) Der Auftraggeber kann seine Erstattungsansprüche gegenüber Versicherungen oder sonstigen Dritten sicherungsweise an das Sachverständigenbüro abtreten.
(2) Eine Direktabrechnung mit Versicherungen erfolgt freiwillig, begründet jedoch keinen Schuldbeitritt der Versicherung.
§ 7 Haftung
(1) Das Sachverständigenbüro haftet ausschließlich für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet das Sachverständigenbüro nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und zwar der Höhe nach begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn oder Vermögensschäden Dritter ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Die Haftung ist insgesamt auf das vereinbarte Gutachterhonorar begrenzt, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
§ 8 Verjährung
(1) Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Abnahme des Gutachtens, soweit keine zwingenden gesetzlichen Fristen gelten.
§ 9 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Sämtliche Gutachten, Berechnungen, Lichtbilder und sonstige Unterlagen unterliegen dem Urheberrecht.
(2) Eine Weitergabe oder Nutzung durch Dritte (z. B. Werkstätten, Anwälte, Versicherungen) ist nur mit Zustimmung des Sachverständigenbüros zulässig, soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
(3) Veränderungen oder auszugsweise Verwendung sind untersagt.
§ 10 Widerrufsrecht (für Verbraucher)
(1) Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.
(2) Das Widerrufsrecht erlischt, wenn das Sachverständigenbüro vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hat und der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird.
§ 11 Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet.
(2) Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
§ 12 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – Remscheid.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

